Allgemeine Geschäftsbedingungen thieleEvent GmbH & Co. KG
§ 1 Gültigkeit
- Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche
geschäftliche Beziehung von Unternehmern i. S. d. § 14 BGB mit der Firma thieleEvent
GmbH & Co. KG (nachfolgend thieleEvent genannt). Die AGB sind Grundlage und
Bestandteil aller zwischen thieleEvent und Ihren Vertragspartnern (nachfolgend
Auftraggeber genannt) geschlossenen Verträgen, welche die Vermietung von
Gegenständen und/oder Sach- und Dienstleistungen durch thieleEvent zum Gegenstand
haben. Es gilt jeweils nur die aktuellste Fassung. Für Warenverkäufe gelten unsere
Verkaufsbedingungen. - Aufträge nehmen wir nur zu unseren AGB an und führen sie nur danach aus.
Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst
wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform und gehen den AGB vor.
§ 2 Aufträge
- Angebote von thieleEvent sind freibleibend und unverbindlich.
- An thieleEvent erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder
per E-Mail, sind für den Auftraggeber bindend. - Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserem Angebot. Werden danach
weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur dann aus, wenn wir diese
ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax
genügt dem Erfordernis der Schriftform. - Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche
Auftragsbestätigung durch thieleEvent erhalten haben.
§ 3 Abnahme
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, von ihm bestellte Waren und Gewerke nach
Fertigstellung abzunehmen. Beanstandungen seitens des Auftraggebers und noch
ausstehende Leistungen unsererseits müssen bei der Übernahme schriftlich festgehalten
werden. - Der Auftraggeber darf die Gewerke vor der Fertigstellung und schriftlichen Übernahme
nicht nutzen. Nutzt der Auftraggeber die Gewerke vor der schriftlichen Übernahme oder
genehmigt er Dritten die Nutzung der Gewerke, gelten diese als beanstandungsfrei
übernommen.
§ 4 Mietzeit
- Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem thieleEvent die Mietgegenstände im Lager
bereitstellt und endet mit dem Tag der Rückgabe im Lager. Dies gilt unabhängig davon,
ob der Transport von thieleEvent organisiert wird oder vom Auftraggeber selbst. - Holt der Auftraggeber die Mietsachen nicht zum vereinbarten Termin ab, so entstehen die
Mietkosten für ihn trotzdem. Bringt der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht zum
vereinbarten Termin zurück, so werden die Mietkosten anteilig pro Tag bis zur Rückgabe
weiter berechnet. thieleEvent behält sich vor, bei Nichtbezahlung und nicht
eingehaltenem Rückgabetermin, die Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung mit
sofortiger Wirkung abzuholen. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer für Schäden an den
Mietgegenständen, durch ihn oder Dritte, zu haften. Der Auftraggeber ist des Weiteren
verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer gegen Schäden und
Diebstahl zu versichern. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden und Diebstahl
während der Anwesenheit von Personal von thieleEvent. - Die Mietgegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
- Bei Langzeitmieten, die länger als 2 Monate andauern, obliegt dem Auftraggeber die
Instandhaltung und Wartung der Mietgegenstände. Des Weiteren müssen alle
vorgeschrieben Überprüfungen und Wartungen von ihm organisiert und zu seinen Lasten
durchgeführt werden. - Die Mietgegenstände werden von thieleEvent nach den geltenden Vorschriften geprüft.
Der Auftraggeber ist verantwortlich das bestehende Gesetze, Vorschriften und
anerkannte Regeln der Technik, die den Einsatz der Mietgegenstände betreffen
eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung der
sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit der Mietgegenstände vor Einsatz. Schäden die
dem Auftraggeber oder Dritten durch die Missachtung dieser Gesetze, Vorschriften oder
anerkannten Regeln der Technik entstehen, haftet thieleEvent nicht. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verbrauchsgegenstände an den Mietgegenständen zu
ersetzen, bzw. bei Rückgabe zu bezahlen. Schäden an den Mietgegenständen werden
den Auftraggebern in Rechnung gestellt. - Mängel an den Mietgegenständen müssen thieleEvent sofort bei der Übernahme durch
den
Auftraggeber angezeigt werden. - Die Mietgegenstände müssen vollständig, sauber, und geordnet zurückgegeben
werden. thieleEvent
behält sich bei Rückgabe der Mietgegenstände eine eingehende Prüfung vor. Eine
beanstandungsfreie Entgegennahme der Mietgegenstände durch thieleEvent gilt nicht als
Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der Mietgegenstände. - Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, am Tag der Abholung fällig. Wir behalten
uns vor, eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Diese wird mit der Mietsumme
verrechnet. Die Kaution wird einbehalten, wenn der Auftraggeber den Vereinbarungen
nicht nachkommt. - Einzelbedingungen (z.B. Kautionszahlung) werden im jeweiligen Mietvertrag vereinbart.
§ 6 Besondere Pflichten des Auftraggebers bei Dienstleistungen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine
ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
Dies können sein:- Grundrisse
- technische Pläne und Zeichnungen
- Bestuhlungspläne
- Statiknachweise
- Sonderfahr- und Parkgenehmigungen
- behördliche Auflagen
- Baugenehmigungen
- Flucht- und Rettungswegpläne
- Bühnen- und Beschallungspläne
- Beleuchtungspläne
- Energieanforderungen und Materiallisten
- Bauzeiten- und Ablaufpläne
- Bühnenanweisungen
- Informationen über unsichtbar verlegte Kabel oder Rohre
Stand: 01.03.2025
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Bau- und sonstigen
Genehmigungen für
die Gewerke vorhanden sind. - Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der
geplanten
Veranstaltung, sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der
Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen
unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. - Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der
jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (nach § 6 BGVA12) durchzuführen. - Vergibt der Auftraggeber Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur
Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu
bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese
Person Weisungsbefugnis gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten
hat. - Vergibt der Auftraggeber Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen
anderer Unternehmer zusammenfallen, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen
Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen
Gefährdung und Behinderung erforderlich ist. - Soweit thieleEvent Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung
oder
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne eine besondere
Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und
Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, thieleEvent rechtzeitig über besondere Gefahren und
Risiken am
Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten zu informieren. - Erfüllt der Auftraggeber nicht alle vereinbarten Bedingungen, kann es unter Umständen
möglich sein, dass wir den Auftrag nicht oder nur teilweise ausführen können. In diesem
Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, thieleEvent den ganzen Auftragswert ohne
Abzüge zu bezahlen. Sollten wir an der Durchführung eines Auftrages durch Gründe
gehindert werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat, wird der Mehraufwand (vor
allem bei Pauschalpreisen) als Regieleistungen extra berechnet. - thieleEvent vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer,
muss sich
in einem, den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechenden Zustand
befinden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen an
Material und Maschinen durchgeführt wurde. - Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Maschinen, Arbeitsgeräte und
Fahrzeuge
jeglicher Art, müssen gültige Zulassungen, Haftpflicht-, Ladungs- und
Kaskoversicherungen für den jeweiligen Einsatzzweck mit ausreichender Deckung
bestehen. Wir haften nicht für Schäden die durch thieleEvent oder Dritte an Maschinen,
Arbeitsgeräten, Fahrzeugen und deren Ladung entstehen. Des Weiteren haften wir nicht
für Schäden die wir oder Dritte mit den Maschinen, Arbeitsgeräten oder Fahrzeugen
verursachen. Wir haften lediglich für Schäden, für die unsere
Betriebshaftpflichtversicherung eintritt, oder die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Selbstbeteiligungen der Versicherung werden bis zu einer Höhe von 300 € im
Schadensfall gegen Rechnung übernommen.
§ 7 Haftung und Haftungsausschluss
- Schadensersatzansprüche sind ausschließlich auf die Höhe des von den Auftraggebern
mit thieleEvent vereinbarten Auftragswertes beschränkt. - Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Nimmt der Auftraggeber Waren an, obwohl ihm Mängel an der Ware bekannt sind,
bestehen Ansprüche auf Gewährleistung nur dann, wenn der Auftraggeber diese
ausdrücklich und schriftlich beim Empfang der Ware vorbehält. - Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware, seitens
des Auftraggebers entstehen, wird keine Gewährleistung übernommen. - Haftung für Mängel und Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber seinen
u. g. Obliegenheiten nicht oder nur unzureichend nachkommt, wird ausgeschlossen. - Die Haftung für Mängel und Schäden die durch den Auftraggeber, Mitarbeiter oder Dritte
entstehen, wird ausgeschlossen. - Der Auftraggeber haftet für Schäden an unseren Werkzeugen und Materialien, die durch
den Auftraggeber, sowie von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden.
§ 8 Transport
- Die Lieferung und Abholung erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Sobald die Ware
von thieleEvent einem Transportunternehmen übergeben wurde, geht das Risiko auf den
Auftraggebern über. - Schäden an der Verpackung müssen sofort bei der Annahme durch den Auftraggeber
dem Transportunternehmen schriftlich angezeigt werden. Sämtliche Schäden müssen
unverzüglich vom Auftraggeber schriftlich an thieleEvent angezeigt werden. - Lässt thieleEvent Dritte den Transport durchführen, hat der Auftraggeber vorrangig den
Dritten wegen etwaiger Schäden in Anspruch zu nehmen. - Die Lieferung erfolgt an die von den Auftraggebern angegebene Adresse.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Barzahlungspreise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller Verpackungs- und Portokosten. - Leistungen bleiben solange Eigentum von thieleEvent, bis der Auftraggeber alle
Forderungen erfüllt hat. Erfüllt er diese nicht rechtzeitig, kann thieleEvent die Leistung zu
jedem Zeitpunkt unterbrechen oder einstellen. - Die Rechnungen von thieleEvent, soweit nicht anders vereinbart, unverzüglich und ohne
Abzüge bar zu bezahlen. Es gelten zusätzlich die im Angebot/Auftrag bestimmten
Zahlungsbedingungen. - Kommt der Auftraggeber den Forderungen nicht nach, so ist die Summe der Forderungen
mit 4,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-ÜberleitungsGesetzes, zu verzinsen. Wir behalten uns vor, offene Forderungen mit offenen
Forderungen des Auftraggebers an uns zu verrechnen. - Stornierungen bedürfen der Schriftform und gelten erst mit dem bestätigten Eingang
an thieleEvent als zugegangen - Storniert ein Auftraggeber einen Auftrag, so werden folgende Kosten fällig:
- vor 6 Monate vor Auftragsbeginn: 50 % der Auftragssumme
- von 3 bis 6 Monate vor Auftragsbeginn: 70 % der Auftragssumme
- von 1 bis 3 Monate vor Auftragsbeginn: 90 % der Auftragssumme
- alles weitere 100 % der Auftragssumme
Des Weiteren muss der Auftraggeber für eventuelle Unkosten aufkommen, die der Firma
thieleEvent durch die Stornierung entstanden sind.
§ 10 Urheberrecht, Geheimhaltung
- Dokumente, Pläne, Filme, Videos, Audioaufnahmen, Visualisierungen, Software und
andere Inhalte (im Nachfolgenden Inhalte genannt) die von thieleEvent erstellt oder
bearbeitet wurden, stellen geistiges Eigentum von thieleEvent dar. Der Auftraggeber darf
diese Inhalte nur bestimmungsgemäß verwenden und nicht ohne schriftliche
Genehmigung durch thieleEvent veröffentlichen oder weitergeben - Stellt der Auftraggeber Inhalte zur Verfügung werden diese vertraulich
behandelt. thieleEvent geht davon aus, dass der Auftraggeber die Rechte an von ihm zur
Verfügung gestellten Inhalten inne hat. - Für die Rechtmäßigkeit der an thieleEvent zur Verfügung gestellten Inhalte ist alleine der
Auftraggeber verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass er die zur Verwendung
benötigten Rechte inne hält. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Ansprüche Dritter,
insbesondere von Verwertungsgesellschaften, die durch die Verwendung der Inhalte
entstehen.
§ 11 Zeltbau
- Alle Zelte und Böden werden generell mit Erdankern (bis zu 1,0m Länge) im Untergrund
gesichert. - thieleEvent übernimmt für Schäden und Folgeschäden die durch die Verankerung im
Erdreich entstehen
können, (z.B. Defekt elektrischer Leitungen, Rohr- & Wasserleitungen, etc.) keinerlei
Haftung. - Informieren Sie sich vor dem Aufbau über im Untergrund verlegte Leitungen (aktuelle
Verlegepläne). - Die Wiederherstellung des Bauplatzes in den ursprünglichen Zustand ist Sache des
Mieters (z.B. Verschließen der Bohrlöcher, etc.) - Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, wird bei der Angebotserstellung von einem
ebenenerdigem, gut verdichteten und bebaubarem Gelände sowie der Möglichkeit
ausgegangen, die Zeltanlage mit bis zu 1,0m langen Erdankern zu befestigen. - Im Angebot ist ein Höhenausgleich von max. 10cm eingeplant, weiterer Bodenausgleich
wird nach Aufwand berechnet. - Elektrische Einrichtungen sofern diese von uns geliefert werden, sind steckerfertig und
müssen bauseitig verkabelt werden. - Die Einholung behördlicher Erlaubnisse ist Sache des Mieters; deren Erteilung oder
Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss. - Für die Abnahme der Zeltanlage stellen wir Ihnen ein entsprechendes Bauprüfbuch zur
Verfügung. - Der Mieter ist verpflichtet die Zeltanlage gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser,
Sturm, Vandalismus und ähnliche Risiken zu versichern. - Einen Schaden der Mietsache bei Übergabe muss der Mieter sofort reklamieren, nach
Ingebrauchnahme festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. - Das Bekleben des Materials ist prinzipiell nicht gestattet. Das Anbringen von
Werbematerial kann nur erfolgen, wenn dieses vom Mieter ohne jeglichen sichtbaren
Schaden entfernt wird. - Verunreinigungen die auf unnatürliche Weise entstehen werden bei erforderlicher
Reinigung zusätzlich in Rechnung gestellt. - Das vorzeitige Entfernen von Dach- und/oder Seitenplanen ist ohne Anwesenheit und
Anweisung des Richtmeisters nicht gestattet. - Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen sowie Mehraufwand durch
falsches Packen werden in
vollem Umfang in Rechnung gestellt. - Wir weisen darauf hin, dass eine Auslieferung des Materials nur erfolgen kann, wenn aus
vorhergegangenen Aufträgen KEINE Außenstände zu verzeichnen sind. - Das komplette Material kommt aus der täglichen Verwendung und kann
Gebrauchsspuren aufweisen. - Das Mietmaterial bleibt Eigentum von thieleEvent.
§ 12 Erfüllungsort und Schlussbestimmung
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Fulda.
- Erfüllungsort ist Hünfeld.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen, teilweise oder vollständig aus welchem Grund
auch immer, für ungültig erklärt werden, behalten die restlichen Bestimmungen trotzdem
ihre Gültigkeit.