Allgemeine Geschäftsbedingungen thieleEvent GmbH & Co. KG

§ 1 Gültigkeit

  1. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche
    geschäftliche Beziehung von Unternehmern i. S. d. § 14 BGB mit der Firma thieleEvent
    GmbH & Co. KG (nachfolgend thieleEvent genannt). Die AGB sind Grundlage und
    Bestandteil aller zwischen thieleEvent und Ihren Vertragspartnern (nachfolgend
    Auftraggeber genannt) geschlossenen Verträgen, welche die Vermietung von
    Gegenständen und/oder Sach- und Dienstleistungen durch thieleEvent zum Gegenstand
    haben. Es gilt jeweils nur die aktuellste Fassung. Für Warenverkäufe gelten unsere
    Verkaufsbedingungen.
  2. Aufträge nehmen wir nur zu unseren AGB an und führen sie nur danach aus.
    Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst
    wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen
    bedürfen der Schriftform und gehen den AGB vor.

§ 2 Aufträge

  1. Angebote von thieleEvent sind freibleibend und unverbindlich.
  2. An thieleEvent erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder
    per E-Mail, sind für den Auftraggeber bindend.
  3. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserem Angebot. Werden danach
    weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur dann aus, wenn wir diese
    ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax
    genügt dem Erfordernis der Schriftform.
  4. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche
    Auftragsbestätigung durch thieleEvent erhalten haben.

§ 3 Abnahme

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von ihm bestellte Waren und Gewerke nach
    Fertigstellung abzunehmen. Beanstandungen seitens des Auftraggebers und noch
    ausstehende Leistungen unsererseits müssen bei der Übernahme schriftlich festgehalten
    werden.
  2. Der Auftraggeber darf die Gewerke vor der Fertigstellung und schriftlichen Übernahme
    nicht nutzen. Nutzt der Auftraggeber die Gewerke vor der schriftlichen Übernahme oder
    genehmigt er Dritten die Nutzung der Gewerke, gelten diese als beanstandungsfrei
    übernommen.

§ 4 Mietzeit

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem thieleEvent die Mietgegenstände im Lager
    bereitstellt und endet mit dem Tag der Rückgabe im Lager. Dies gilt unabhängig davon,
    ob der Transport von thieleEvent organisiert wird oder vom Auftraggeber selbst.
  2. Holt der Auftraggeber die Mietsachen nicht zum vereinbarten Termin ab, so entstehen die
    Mietkosten für ihn trotzdem. Bringt der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht zum
    vereinbarten Termin zurück, so werden die Mietkosten anteilig pro Tag bis zur Rückgabe
    weiter berechnet. thieleEvent behält sich vor, bei Nichtbezahlung und nicht
    eingehaltenem Rückgabetermin, die Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung mit
    sofortiger Wirkung abzuholen. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung
    gestellt.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer für Schäden an den
    Mietgegenständen, durch ihn oder Dritte, zu haften. Der Auftraggeber ist des Weiteren
    verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer gegen Schäden und
    Diebstahl zu versichern. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden und Diebstahl
    während der Anwesenheit von Personal von thieleEvent.
  2. Die Mietgegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
  3. Bei Langzeitmieten, die länger als 2 Monate andauern, obliegt dem Auftraggeber die
    Instandhaltung und Wartung der Mietgegenstände. Des Weiteren müssen alle
    vorgeschrieben Überprüfungen und Wartungen von ihm organisiert und zu seinen Lasten
    durchgeführt werden.
  4. Die Mietgegenstände werden von thieleEvent nach den geltenden Vorschriften geprüft.
    Der Auftraggeber ist verantwortlich das bestehende Gesetze, Vorschriften und
    anerkannte Regeln der Technik, die den Einsatz der Mietgegenstände betreffen
    eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung der
    sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit der Mietgegenstände vor Einsatz. Schäden die
    dem Auftraggeber oder Dritten durch die Missachtung dieser Gesetze, Vorschriften oder
    anerkannten Regeln der Technik entstehen, haftet thieleEvent nicht.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verbrauchsgegenstände an den Mietgegenständen zu
    ersetzen, bzw. bei Rückgabe zu bezahlen. Schäden an den Mietgegenständen werden
    den Auftraggebern in Rechnung gestellt.
  6. Mängel an den Mietgegenständen müssen thieleEvent sofort bei der Übernahme durch
    den
    Auftraggeber angezeigt werden.
  7. Die Mietgegenstände müssen vollständig, sauber, und geordnet zurückgegeben
    werden. thieleEvent
    behält sich bei Rückgabe der Mietgegenstände eine eingehende Prüfung vor. Eine
    beanstandungsfreie Entgegennahme der Mietgegenstände durch thieleEvent gilt nicht als
    Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der Mietgegenstände.
  8. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, am Tag der Abholung fällig. Wir behalten
    uns vor, eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Diese wird mit der Mietsumme
    verrechnet. Die Kaution wird einbehalten, wenn der Auftraggeber den Vereinbarungen
    nicht nachkommt.
  9. Einzelbedingungen (z.B. Kautionszahlung) werden im jeweiligen Mietvertrag vereinbart.

§ 6 Besondere Pflichten des Auftraggebers bei Dienstleistungen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine
    ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
    Dies können sein:
    • Grundrisse
    • technische Pläne und Zeichnungen
    • Bestuhlungspläne
    • Statiknachweise
    • Sonderfahr- und Parkgenehmigungen
    • behördliche Auflagen
    • Baugenehmigungen
    • Flucht- und Rettungswegpläne
    • Bühnen- und Beschallungspläne
    • Beleuchtungspläne
    • Energieanforderungen und Materiallisten
    • Bauzeiten- und Ablaufpläne
    • Bühnenanweisungen
    • Informationen über unsichtbar verlegte Kabel oder Rohre
      Stand: 01.03.2025
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Bau- und sonstigen
    Genehmigungen für
    die Gewerke vorhanden sind.
  3. Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der
    geplanten
    Veranstaltung, sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der
    Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen
    unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der
    jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (nach § 6 BGVA12) durchzuführen.
  5. Vergibt der Auftraggeber Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur
    Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu
    bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese
    Person Weisungsbefugnis gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten
    hat.
  6. Vergibt der Auftraggeber Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen
    anderer Unternehmer zusammenfallen, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen
    Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen
    Gefährdung und Behinderung erforderlich ist.
  7. Soweit thieleEvent Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung
    oder
    Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne eine besondere
    Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und
    Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, thieleEvent rechtzeitig über besondere Gefahren und
    Risiken am
    Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten zu informieren.
  9. Erfüllt der Auftraggeber nicht alle vereinbarten Bedingungen, kann es unter Umständen
    möglich sein, dass wir den Auftrag nicht oder nur teilweise ausführen können. In diesem
    Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, thieleEvent den ganzen Auftragswert ohne
    Abzüge zu bezahlen. Sollten wir an der Durchführung eines Auftrages durch Gründe
    gehindert werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat, wird der Mehraufwand (vor
    allem bei Pauschalpreisen) als Regieleistungen extra berechnet.
  10. thieleEvent vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer,
    muss sich
    in einem, den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechenden Zustand
    befinden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen an
    Material und Maschinen durchgeführt wurde.
  11. Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Maschinen, Arbeitsgeräte und
    Fahrzeuge
    jeglicher Art, müssen gültige Zulassungen, Haftpflicht-, Ladungs- und
    Kaskoversicherungen für den jeweiligen Einsatzzweck mit ausreichender Deckung
    bestehen. Wir haften nicht für Schäden die durch thieleEvent oder Dritte an Maschinen,
    Arbeitsgeräten, Fahrzeugen und deren Ladung entstehen. Des Weiteren haften wir nicht
    für Schäden die wir oder Dritte mit den Maschinen, Arbeitsgeräten oder Fahrzeugen
    verursachen. Wir haften lediglich für Schäden, für die unsere
    Betriebshaftpflichtversicherung eintritt, oder die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
    Selbstbeteiligungen der Versicherung werden bis zu einer Höhe von 300 € im
    Schadensfall gegen Rechnung übernommen.

§ 7 Haftung und Haftungsausschluss

  1. Schadensersatzansprüche sind ausschließlich auf die Höhe des von den Auftraggebern
    mit thieleEvent vereinbarten Auftragswertes beschränkt.
  2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Nimmt der Auftraggeber Waren an, obwohl ihm Mängel an der Ware bekannt sind,
    bestehen Ansprüche auf Gewährleistung nur dann, wenn der Auftraggeber diese
    ausdrücklich und schriftlich beim Empfang der Ware vorbehält.
  4. Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware, seitens
    des Auftraggebers entstehen, wird keine Gewährleistung übernommen.
  5. Haftung für Mängel und Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber seinen
    u. g. Obliegenheiten nicht oder nur unzureichend nachkommt, wird ausgeschlossen.
  6. Die Haftung für Mängel und Schäden die durch den Auftraggeber, Mitarbeiter oder Dritte
    entstehen, wird ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber haftet für Schäden an unseren Werkzeugen und Materialien, die durch
    den Auftraggeber, sowie von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden.

§ 8 Transport

  1. Die Lieferung und Abholung erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Sobald die Ware
    von thieleEvent einem Transportunternehmen übergeben wurde, geht das Risiko auf den
    Auftraggebern über.
  2. Schäden an der Verpackung müssen sofort bei der Annahme durch den Auftraggeber
    dem Transportunternehmen schriftlich angezeigt werden. Sämtliche Schäden müssen
    unverzüglich vom Auftraggeber schriftlich an thieleEvent angezeigt werden.
  3. Lässt thieleEvent Dritte den Transport durchführen, hat der Auftraggeber vorrangig den
    Dritten wegen etwaiger Schäden in Anspruch zu nehmen.
  4. Die Lieferung erfolgt an die von den Auftraggebern angegebene Adresse.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Barzahlungspreise zuzüglich der
    gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller Verpackungs- und Portokosten.
  2. Leistungen bleiben solange Eigentum von thieleEvent, bis der Auftraggeber alle
    Forderungen erfüllt hat. Erfüllt er diese nicht rechtzeitig, kann thieleEvent die Leistung zu
    jedem Zeitpunkt unterbrechen oder einstellen.
  3. Die Rechnungen von thieleEvent, soweit nicht anders vereinbart, unverzüglich und ohne
    Abzüge bar zu bezahlen. Es gelten zusätzlich die im Angebot/Auftrag bestimmten
    Zahlungsbedingungen.
  4. Kommt der Auftraggeber den Forderungen nicht nach, so ist die Summe der Forderungen
    mit 4,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-ÜberleitungsGesetzes, zu verzinsen. Wir behalten uns vor, offene Forderungen mit offenen
    Forderungen des Auftraggebers an uns zu verrechnen.
  5. Stornierungen bedürfen der Schriftform und gelten erst mit dem bestätigten Eingang
    an thieleEvent als zugegangen
  6. Storniert ein Auftraggeber einen Auftrag, so werden folgende Kosten fällig:
    • vor 6 Monate vor Auftragsbeginn: 50 % der Auftragssumme
    • von 3 bis 6 Monate vor Auftragsbeginn: 70 % der Auftragssumme
    • von 1 bis 3 Monate vor Auftragsbeginn: 90 % der Auftragssumme
    • alles weitere 100 % der Auftragssumme

Des Weiteren muss der Auftraggeber für eventuelle Unkosten aufkommen, die der Firma
thieleEvent durch die Stornierung entstanden sind.

§ 10 Urheberrecht, Geheimhaltung

  1. Dokumente, Pläne, Filme, Videos, Audioaufnahmen, Visualisierungen, Software und
    andere Inhalte (im Nachfolgenden Inhalte genannt) die von thieleEvent erstellt oder
    bearbeitet wurden, stellen geistiges Eigentum von thieleEvent dar. Der Auftraggeber darf
    diese Inhalte nur bestimmungsgemäß verwenden und nicht ohne schriftliche
    Genehmigung durch thieleEvent veröffentlichen oder weitergeben
  2. Stellt der Auftraggeber Inhalte zur Verfügung werden diese vertraulich
    behandelt. thieleEvent geht davon aus, dass der Auftraggeber die Rechte an von ihm zur
    Verfügung gestellten Inhalten inne hat.
  3. Für die Rechtmäßigkeit der an thieleEvent zur Verfügung gestellten Inhalte ist alleine der
    Auftraggeber verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass er die zur Verwendung
    benötigten Rechte inne hält. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Ansprüche Dritter,
    insbesondere von Verwertungsgesellschaften, die durch die Verwendung der Inhalte
    entstehen.

§ 11 Zeltbau

  1. Alle Zelte und Böden werden generell mit Erdankern (bis zu 1,0m Länge) im Untergrund
    gesichert.
  2. thieleEvent übernimmt für Schäden und Folgeschäden die durch die Verankerung im
    Erdreich entstehen
    können, (z.B. Defekt elektrischer Leitungen, Rohr- & Wasserleitungen, etc.) keinerlei
    Haftung.
  3. Informieren Sie sich vor dem Aufbau über im Untergrund verlegte Leitungen (aktuelle
    Verlegepläne).
  4. Die Wiederherstellung des Bauplatzes in den ursprünglichen Zustand ist Sache des
    Mieters (z.B. Verschließen der Bohrlöcher, etc.)
  5. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, wird bei der Angebotserstellung von einem
    ebenenerdigem, gut verdichteten und bebaubarem Gelände sowie der Möglichkeit
    ausgegangen, die Zeltanlage mit bis zu 1,0m langen Erdankern zu befestigen.
  6. Im Angebot ist ein Höhenausgleich von max. 10cm eingeplant, weiterer Bodenausgleich
    wird nach Aufwand berechnet.
  7. Elektrische Einrichtungen sofern diese von uns geliefert werden, sind steckerfertig und
    müssen bauseitig verkabelt werden.
  8. Die Einholung behördlicher Erlaubnisse ist Sache des Mieters; deren Erteilung oder
    Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss.
  9. Für die Abnahme der Zeltanlage stellen wir Ihnen ein entsprechendes Bauprüfbuch zur
    Verfügung.
  10. Der Mieter ist verpflichtet die Zeltanlage gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser,
    Sturm, Vandalismus und ähnliche Risiken zu versichern.
  11. Einen Schaden der Mietsache bei Übergabe muss der Mieter sofort reklamieren, nach
    Ingebrauchnahme festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
  12. Das Bekleben des Materials ist prinzipiell nicht gestattet. Das Anbringen von
    Werbematerial kann nur erfolgen, wenn dieses vom Mieter ohne jeglichen sichtbaren
    Schaden entfernt wird.
  13. Verunreinigungen die auf unnatürliche Weise entstehen werden bei erforderlicher
    Reinigung zusätzlich in Rechnung gestellt.
  14. Das vorzeitige Entfernen von Dach- und/oder Seitenplanen ist ohne Anwesenheit und
    Anweisung des Richtmeisters nicht gestattet.
  15. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen sowie Mehraufwand durch
    falsches Packen werden in
    vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  16. Wir weisen darauf hin, dass eine Auslieferung des Materials nur erfolgen kann, wenn aus
    vorhergegangenen Aufträgen KEINE Außenstände zu verzeichnen sind.
  17. Das komplette Material kommt aus der täglichen Verwendung und kann
    Gebrauchsspuren aufweisen.
  18. Das Mietmaterial bleibt Eigentum von thieleEvent.

§ 12 Erfüllungsort und Schlussbestimmung

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Fulda.
  3. Erfüllungsort ist Hünfeld.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen, teilweise oder vollständig aus welchem Grund
    auch immer, für ungültig erklärt werden, behalten die restlichen Bestimmungen trotzdem
    ihre Gültigkeit.